Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anbieter: db Projektmanagement e. K., Görlitzer Straße 18, 37120 Bovenden, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Göttingen unter HRA 202444, USt-IdNr. DE301891341 (nachfolgend „Anbieter“)
Produkt: time2lock, Software zur Arbeitszeiterfassung als Abonnement (Software as a Service)
Stand: 01.10.2026 · Version: 1.6 (redaktionell ergänzt 05.10.2026: Briefbogen)
§ 1 Geltungsbereich, Unternehmer
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden über die Nutzung der Software time2lock einschließlich der Android-App, der Web-Oberfläche unter firma.time2lock.de und des Kundenportals unter time2lock.de (zusammen „Software“ oder „Dienst“).
(2) Der Anbieter bietet die Software ausschließlich Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen an. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB ist ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt bei der Registrierung in einem gesonderten, hervorgehobenen Schritt, dass er die Software ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit nutzt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(4) Diese AGB gelten in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für alle künftigen Bestellungen (z. B. Erhöhung der Nutzerzahl) innerhalb desselben Vertragsverhältnisses, ohne dass der Anbieter erneut auf sie hinweisen muss.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software für die Dauer des Vertrags zur Nutzung über das Internet bereit (Software as a Service). Die Software läuft auf Servern, die der Anbieter bei einem Rechenzentrumsbetreiber in Deutschland betreibt. Jede Kundenfirma erhält eine eigene, getrennte Datenbank und einen eigenen Server-Prozess (Instanz).
(2) Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus der Leistungsbeschreibung in Anlage 1 in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Öffentliche Äußerungen, Werbung und Produktbeschreibungen Dritter sind keine Beschaffenheitsangaben.
(3) Die Software unterstützt den Kunden bei der Erfassung der Arbeitszeiten seiner Mitarbeitenden. Die gesetzliche Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit trifft den Kunden als Arbeitgeber (vgl. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13.09.2022, 1 ABR 22/21). Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Nutzung der Software im konkreten Betrieb des Kunden allen arbeits-, tarif-, betriebsverfassungs- oder datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt. Die rechtliche Ausgestaltung der Zeiterfassung im Betrieb (z. B. Betriebsvereinbarungen, Information der Beschäftigten, Aufbewahrungsfristen) obliegt dem Kunden.
(4) Rechnungsentwürfe, Stundenzettel, Tagesrapporte, Auswertungen und Nachweisfotos werden auf Grundlage der vom Kunden und seinen Nutzern eingegebenen oder erfassten Daten erzeugt. Die inhaltliche Richtigkeit dieser Daten und ihre Verwendung gegenüber Endkunden, Behörden und Dritten verantwortet der Kunde.
(5) Standortdaten werden nur ereignisbezogen erfasst (Ankunft am und Abfahrt vom Projektort, Start und Stopp einer Erfassung, Aufnahme eines Nachweisfotos). Gespeichert und an den Server übertragen werden nur diese Ereignis-Standorte; eine Aufzeichnung einer Bewegungsspur findet nicht statt. Optional prüft die App während eines begonnenen Arbeitstags zusätzlich in kurzen Abständen den Standort, damit Ankunft und Abfahrt nicht verpasst werden; die Position wird dabei nur auf dem Gerät mit den Projektorten verglichen und weder gespeichert noch übertragen. Fahrten werden rechnerisch über einen Routenplanungsdienst ermittelt, nicht per GPS verfolgt.
(6) Schnittstellen zu Diensten Dritter, die der Kunde mit eigenen Zugangsdaten anbindet (insbesondere Lexware Office über den eigenen API-Schlüssel des Kunden und das eigene E-Mail-Postfach des Kunden für den Berichtsversand), sind Leistungen der jeweiligen Drittanbieter. Der Anbieter schuldet insoweit nur die technische Übergabe der Daten über die vom Drittanbieter bereitgestellte Schnittstelle. Änderungen dieser Schnittstellen durch den Drittanbieter hat der Anbieter nicht zu vertreten; er wird sich bemühen, seine Software in angemessener Zeit anzupassen. Entsprechendes gilt für KI-Assistenten, die der Kunde über die Schnittstelle für KI-Assistenten (Anlage 1) mit seiner Instanz verbindet: Der Anbieter stellt die Schnittstelle bereit; Auswahl, Nutzung und Ergebnisse des KI-Dienstes liegen in der Verantwortung des Kunden und des jeweiligen Drittanbieters.
(7) Der Anbieter ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln, insbesondere Funktionen zu verbessern, zu ergänzen und an den Stand der Technik anzupassen. Wesentliche Funktionen der Anlage 1 darf der Anbieter nur nach Maßgabe von § 17 (Änderungen) einschränken oder entfernen.
§ 3 Vertragsschluss, kostenlose Testphase
(1) Die Darstellung der Software auf der Website ist kein bindendes Angebot. Der Kunde gibt durch Abschluss der Registrierung im Kundenportal ein Angebot auf Abschluss des Vertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Registrierung per E-Mail bestätigt oder den Zugang freischaltet, je nachdem, was zuerst geschieht.
(2) Der Kunde hat bei der Registrierung die Firma, den Namen einer vertretungsberechtigten oder bevollmächtigten Person und deren E-Mail-Adresse anzugeben. Rechnungsanschrift und Zahlungsmittel (Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift) gibt der Kunde an, wenn er das kostenpflichtige Abonnement abschließt (Abs. 4). Der Kunde versichert, dass die Angaben richtig und vollständig sind, und hält sie aktuell.
(3) Die Nutzung beginnt mit einer kostenlosen Testphase von 14 Tagen ab Freischaltung. In der Testphase steht der volle Funktionsumfang zur Verfügung. Für die Testphase ist kein Zahlungsmittel erforderlich; es entstehen keine Kosten.
(4) Das kostenpflichtige Abonnement kommt zustande, wenn der Kunde über den Zahlungslink, den der Anbieter ihm spätestens drei Tage vor Ablauf der Testphase per E-Mail sendet und der jederzeit auch über „Mein Abo“ (time2lock.de/konto) abrufbar ist, ein Zahlungsmittel hinterlegt und das Abonnement abschließt. Schließt der Kunde das Abonnement früher als zwei Tage vor Ablauf der Testphase ab, beginnt der erste Abrechnungszeitraum mit dem Tag nach Ablauf der Testphase; andernfalls beginnt er mit dem Abschluss. Schließt der Kunde kein Abonnement ab, endet der Vertrag mit Ablauf der Testphase ohne Kosten; der Zugang wird dann gesperrt, und die Daten bleiben 30 Tage zum Abruf und Export erhalten, danach werden sie gelöscht. Der Anbieter weist den Kunden bei der Registrierung und in der E-Mail mit dem Zahlungslink auf den Preis, die Laufzeit und die Kündigungsmöglichkeiten hin.
(5) Die Rechte des Kunden nach § 9 (Datenexport und Anbieterwechsel nach der Verordnung (EU) 2023/2854, Data Act) gelten auch während der Testphase. Der Anbieter nimmt für die Testphase keine Ausnahme nach Art. 31 Abs. 2 Data Act in Anspruch, da die Testphase den vollen Produktivbetrieb mit echten Daten umfasst und keine Nichtproduktionsversion zu Test- und Bewertungszwecken ist.
(6) Der Vertragstext (Registrierungsdaten, AGB, Vertrag über Auftragsverarbeitung, jeweils mit Versionsstand) wird vom Anbieter gespeichert und dem Kunden mit der Bestätigungs-E-Mail als PDF übersandt. Der Kunde kann die AGB jederzeit unter https://time2lock.de/agb/ abrufen und speichern. Vertragssprache ist Deutsch.
§ 4 Nutzer, Preise, Zahlung
(1) Das Entgelt beträgt nach Wahl des Kunden bei der Registrierung 12,00 € netto je Nutzer und Monat (monatliche Zahlweise) oder 120,00 € netto je Nutzer und Jahr (jährliche Zahlweise), jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Hinzu kommt ein einmaliges Einrichtungsentgelt von 49,00 € netto je Kundenfirma für Logo, Farben und die eigene Adresse der Kundenfirma (firmenname.time2lock.de). Auf Wunsch richtet der Anbieter die Software gemeinsam mit dem Kunden telefonisch ein (telefonische Einrichtung, einmalig 99,00 € netto). Einmalige Entgelte werden mit der ersten Rechnung nach Ablauf der Testphase fällig; kündigt der Kunde in der Testphase, entfallen sie. „Monatsentgelt“ im Sinne dieser AGB ist bei jährlicher Zahlweise ein Zwölftel des Jahresentgelts. Nutzer ist jedes im Kundenkonto angelegte, aktive Nutzerkonto (Inhaber oder Mitarbeitende). Maßgeblich ist die vom Kunden gebuchte Nutzerzahl.
(2) Der Kunde kann die gebuchte Nutzerzahl jederzeit im Kundenportal erhöhen oder verringern. Erhöhungen wirken sofort und werden für den laufenden Abrechnungszeitraum tagesanteilig berechnet. Verringerungen wirken zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums, sofern der Anbieter nicht im Kundenportal eine sofortige anteilige Gutschrift vorsieht; die Laufzeit nach § 10 Abs. 1 bezieht sich auf den Vertrag, nicht auf eine bestimmte Nutzerzahl. Mindestens ein Nutzer (der Inhaber) bleibt gebucht.
(3) Die Software lässt technisch nicht mehr aktive Nutzerkonten zu, als gebucht sind. Zusätzliche Nutzer können jederzeit hinzugebucht werden.
(4) Abrechnungszeitraum ist bei monatlicher Zahlweise der mit Beginn des Abonnements (§ 3 Abs. 4) beginnende Monatszeitraum, bei jährlicher Zahlweise der mit Beginn des Abonnements beginnende Jahreszeitraum. Das Entgelt ist jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums im Voraus fällig. Der Kunde kann die Zahlweise zum Ende eines Abrechnungszeitraums im Kundenportal wechseln; die Vertragslaufzeit nach § 10 bleibt davon unberührt.
(5) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Limited, Dublin, Irland („Stripe“). Der Kunde erteilt mit Hinterlegung des Zahlungsmittels die Ermächtigung, fällige Entgelte über das hinterlegte Zahlungsmittel einzuziehen (bei SEPA-Lastschrift: SEPA-Basis- oder Firmenlastschriftmandat nach Maßgabe des im Portal angezeigten Mandatstexts). Die Vorabinformation (Pre-Notification) über SEPA-Lastschriften wird auf zwei Geschäftstage verkürzt. Für Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, hat der Kunde die dem Anbieter entstehenden Bankgebühren zu erstatten; dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
(6) Rechnungen werden elektronisch als PDF per E-Mail und über das Kundenportal bereitgestellt; der Kunde ist mit der elektronischen Rechnungsstellung einverstanden. Soweit der Anbieter gesetzlich zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung in einem strukturierten Format (E-Rechnung) verpflichtet ist, stellt er diese im gesetzlich vorgesehenen Format bereit.
(7) Alle Preise verstehen sich in Euro. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, es sei denn, die Gegenforderung beruht auf demselben Vertragsverhältnis.
§ 5 Preisänderungen
(1) Der Anbieter ist berechtigt, den Preis je Nutzer mit Wirkung für künftige Abrechnungszeiträume zu ändern. Eine Preiserhöhung teilt der Anbieter dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail an die hinterlegte Adresse und im Kundenportal mit. Preiserhöhungen werden frühestens zwölf Monate nach Vertragsschluss und danach höchstens einmal je zwölf Monate wirksam.
(2) Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Kündigt der Kunde nicht, gilt der neue Preis ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens. Der Anbieter weist in der Mitteilung ausdrücklich auf das Kündigungsrecht und darauf hin, dass der neue Preis gilt, wenn der Kunde nicht kündigt.
(3) Preissenkungen gibt der Anbieter ohne Ankündigungsfrist weiter.
§ 6 Verfügbarkeit, Wartung, Updates, Support
(1) Der Anbieter stellt die Software am Übergabepunkt (Router-Ausgang des Rechenzentrums zum Internet) zur Verfügung. Für die Anbindung des Kunden an das Internet, die Beschaffenheit seiner Endgeräte und deren Betriebssystem ist der Kunde verantwortlich.
(2) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe, dem Stand der Technik für kleine SaaS-Anbieter entsprechende Verfügbarkeit der Software. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote ist nicht vereinbart. Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden (§ 13) bleiben unberührt.
(3) Geplante Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Arbeitszeiten (montags bis samstags 6:00 bis 20:00 Uhr) durch und kündigt sie, soweit sie zu einer Nichtverfügbarkeit von mehr als 15 Minuten führen, mindestens 48 Stunden vorher im Kundenportal oder per E-Mail an. Sicherheitsrelevante Notfallwartungen können ohne Vorankündigung erfolgen; der Anbieter informiert den Kunden in diesem Fall so früh wie möglich.
(4) Die Android-App wird laufend weiterentwickelt. Updates werden über den Download-Bereich, später über den App-Store, sowie über automatische Aktualisierungen der App-Inhalte (Over-the-Air-Updates) verteilt. Der Kunde stellt sicher, dass seine Nutzer Updates zeitnah installieren; der Anbieter kann den Betrieb veralteter App-Versionen aus Sicherheitsgründen mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen einstellen.
(5) Der Anbieter leistet Support per E-Mail an hello@time2lock.de an Werktagen (montags bis freitags, ohne bundeseinheitliche Feiertage) von 9:00 bis 17:00 Uhr. Reaktionszeiten sind nicht zugesichert; der Anbieter bemüht sich, Anfragen innerhalb eines Werktags zu beantworten. Schulungen, individuelle Anpassungen und Beratung sind nicht Vertragsgegenstand und können gesondert vereinbart werden.
§ 7 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht, die Software in dem in Anlage 1 beschriebenen Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen und die App auf Endgeräten seiner Nutzer zu installieren. Die Zahl der gleichzeitig aktiven Nutzerkonten ist auf die gebuchte Nutzerzahl begrenzt.
(2) Der Kunde darf die Software nicht Dritten zur Nutzung überlassen, nicht vermieten, verleihen oder für Dritte betreiben (kein Service-Bureau-Betrieb), nicht dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig den Quellcode ermitteln, soweit dies nicht durch §§ 69d, 69e UrhG zwingend erlaubt ist, und keine Sicherheitsmechanismen umgehen.
(3) Sämtliche Rechte an der Software, ihrer Dokumentation und an Weiterentwicklungen verbleiben beim Anbieter. Kennzeichnungen, Urheberrechtsvermerke und Hinweise dürfen nicht entfernt werden. Das vom Kunden hochgeladene Logo und die von ihm gewählten Farben werden ausschließlich zur Individualisierung seiner Instanz verwendet.
(4) Der Kunde räumt dem Anbieter an den in die Software eingestellten Inhalten (§ 9) das einfache, auf die Vertragslaufzeit und die 30-tägige Nachlaufphase beschränkte Recht ein, diese Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, zu verarbeiten, zu sichern und dem Kunden und seinen Nutzern wieder zugänglich zu machen, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Inhalte, insbesondere zu Werbezwecken oder zur Auswertung für eigene Zwecke des Anbieters, findet nicht statt.
§ 8 Pflichten des Kunden
(1) Verantwortlichkeit für Beschäftigtendaten und Endkundendaten. Der Kunde ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten seiner Mitarbeitenden, seiner Endkunden und sonstiger Personen, die er oder seine Nutzer in die Software einstellen. Der Anbieter verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiter nach Maßgabe des Vertrags über Auftragsverarbeitung (§ 15). Der Kunde stellt sicher, dass für jede Verarbeitung eine Rechtsgrundlage besteht.
(2) Information der Beschäftigten, Mitbestimmung. Der Kunde informiert seine Mitarbeitenden vor der ersten Nutzung transparent über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung, insbesondere über die ereignisbezogene Erfassung von Standortdaten, die Nachweisfotos, die Verarbeitung von Abwesenheiten, Krankmeldungen und Bescheinigungen, die Lesebestätigungen von Projektanweisungen, die Zustellung von Push-Benachrichtigungen über einen Dienst von Google und das unveränderliche Änderungsprotokoll (Art. 13 DSGVO). Besteht ein Betriebsrat, beachtet der Kunde dessen Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die zur Überwachung von Verhalten oder Leistung der Arbeitnehmer geeignet sind (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Der Anbieter stellt eine unverbindliche Vorlage „Information der Beschäftigten zur Zeiterfassung mit time2lock“ (Informationsblatt nach Art. 13 DSGVO, freiwillige Einwilligung in den automatischen Geofence-Modus, Empfangsbestätigung) zur Verfügung; die Prüfung und Anpassung auf den konkreten Betrieb obliegt dem Kunden.
(3) Endkunden. Der Kunde stellt sicher, dass Nachweisfotos und Videos nur auf dem Grundstück oder in den Räumen des Endkunden aufgenommen werden, wenn der Endkunde damit einverstanden ist, und dass keine Aufnahmen von Personen ohne Rechtsgrundlage erfolgen. Die digitale Abnahme durch Unterschrift des Endkunden setzt der Kunde nur ein, wenn er den Endkunden über die Speicherung der Unterschrift informiert hat.
(4) Besondere Kategorien. Nutzt der Kunde die Abwesenheitsverwaltung, verarbeitet die Software Krankmeldungen (Tatsache und Zeitraum), Arzttermine und hochgeladene Arbeitsunfähigkeits- oder sonstige Bescheinigungen; dies sind Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO). Diagnosen fragt die Software nicht ab. Der Kunde prüft die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung; Einzelheiten und Schutzmaßnahmen regelt der Vertrag über Auftragsverarbeitung (§ 2 Abs. 5 und Anlage 1 Nr. 1.6). Im Übrigen ist die Software nicht für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten bestimmt; der Kunde und seine Nutzer geben solche Daten nicht in Notizen, Nachrichten, Beschriftungen oder sonstige Freitextfelder ein.
(5) Zugangsdaten. Der Kunde hält Zugangsdaten und PINs geheim, weist seine Nutzer entsprechend an, vergibt jedem Nutzer ein eigenes Konto und sperrt oder löscht Konten ausgeschiedener Mitarbeitender unverzüglich. Der Kunde haftet für Handlungen, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, soweit er dies zu vertreten hat. Bei Verdacht des Missbrauchs informiert er den Anbieter unverzüglich.
(6) Zulässige Inhalte. Der Kunde stellt keine Inhalte ein, die gegen Gesetze, behördliche Anordnungen oder Rechte Dritter verstoßen, und keine Schadsoftware. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Software oder rechtswidrigen Inhalten des Kunden beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, es sei denn, der Kunde hat den Verstoß nicht zu vertreten.
(7) Drittdienste des Kunden. Für die Nutzung von Lexware Office und des eigenen E-Mail-Postfachs gelten die Bedingungen der jeweiligen Anbieter. Der Kunde ist berechtigt, die dafür erforderlichen Zugangsdaten in der Software zu hinterlegen, und kann sie jederzeit entfernen. Der Kunde beachtet, dass die in der Software genutzte Adress- und Routenfunktion auf Google Maps Platform beruht und den Nutzungsbedingungen von Google unterliegt, die der Anbieter unter https://time2lock.de/impressum/ verlinkt.
(8) Eigene Aufbewahrung. Die Software ist kein Archiv für gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z. B. § 16 Abs. 2 ArbZG, § 147 AO, § 257 HGB). Der Kunde exportiert die für ihn aufbewahrungspflichtigen Unterlagen (Stundenzettel, Tagesrapporte, Rechnungsentwürfe, Auswertungen) regelmäßig, spätestens vor Vertragsende, und bewahrt sie in seinem eigenen Verantwortungsbereich auf.
(9) Meldung von Störungen. Der Kunde meldet Mängel und Störungen unverzüglich und so konkret wie möglich (Zeitpunkt, betroffene Funktion, Fehlermeldung, Gerät) an den Support.
§ 9 Inhalte des Kunden, Datenexport, Anbieterwechsel
(1) Alle vom Kunden und seinen Nutzern eingestellten oder erzeugten Daten (Zeiteinträge, Pausen, Projekte, Kunden, Material, Fotos, Videos, Unterschriften, Berichte, Auswertungen, Abwesenheiten und Bescheinigungen, Nachrichten, Projektanweisungen und Lesebestätigungen, Änderungsprotokoll, nachfolgend „Kundendaten“) stehen dem Kunden zu. Der Anbieter macht an Kundendaten kein Zurückbehaltungsrecht geltend, auch nicht bei Zahlungsverzug (§ 11 Abs. 3).
(2) Der Kunde kann seine Kundendaten jederzeit während der Vertragslaufzeit und in der Nachlaufphase (§ 12) über die Exportfunktionen der Software selbst exportieren: strukturierte Daten als CSV, Berichte und Stundenzettel als PDF, Fotos und Videos in ihrem Originalformat. Das Exportformat und die Datenstruktur beschreibt der Anbieter unter https://<Firmen-Kürzel>.time2lock.de/export-doku (in jeder Instanz öffentlich abrufbar).
(3) Anbieterwechsel (Verordnung (EU) 2023/2854, Data Act). Der Kunde kann jederzeit durch Mitteilung in Textform erklären, dass er zu einem anderen Anbieter eines Datenverarbeitungsdienstes gleicher Dienstart, zu mehreren Anbietern oder zu einer eigenen IT-Infrastruktur wechseln möchte. Dann gilt:
a) Die Kündigungsfrist für die Einleitung des Wechsels beträgt höchstens die reguläre Kündigungsfrist nach § 10 und in keinem Fall mehr als zwei Monate.
b) Der Übergangszeitraum, in dem der Anbieter den Kunden und den übernehmenden Anbieter beim Wechsel unterstützt, beträgt höchstens 30 Kalendertage ab Ablauf der Kündigungsfrist. Der Kunde kann diesen Zeitraum einmalig um einen von ihm bestimmten, für seine Zwecke angemesseneren Zeitraum verlängern. Ist der Wechsel innerhalb von 30 Kalendertagen technisch nicht durchführbar, teilt der Anbieter dies innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Zugang der Wechselmitteilung mit, begründet dies und benennt einen alternativen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten.
c) Während des Übergangszeitraums bleibt die Software nutzbar; der Anbieter stellt die Exportfunktionen nach Abs. 2 bereit und stellt alle exportierbaren Daten, digitalen Vermögenswerte und Metadaten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereit.
d) Nach Abschluss des Wechsels bleiben die Kundendaten mindestens 30 Kalendertage zum Abruf verfügbar (Abrufzeitraum); dies entspricht der Nachlaufphase nach § 12. Nach Ablauf des Abrufzeitraums löscht der Anbieter die Kundendaten, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
e) Der Anbieter erhebt für den Wechsel, den Datenexport und die Unterstützung nach diesem Absatz kein Entgelt. Entgelte für die Nutzung der Software bis zum Vertragsende bleiben unberührt.
f) Der Anbieter wirkt nach Treu und Glauben mit dem übernehmenden Anbieter zusammen, damit der Wechsel wirksam vollzogen wird und die Kontinuität des Dienstes gewahrt bleibt. Eine Verpflichtung, Funktionen eines anderen Anbieters nachzubilden oder Daten in ein proprietäres Fremdformat zu wandeln, besteht nicht.
g) Der Anbieter stellt dem Kunden und dem übernehmenden Anbieter unentgeltlich eine offene, dokumentierte Schnittstelle (Export-API) zur Verfügung, über die alle exportierbaren Daten und Metadaten in den unter Abs. 2 genannten Formaten abgerufen werden können (Art. 30 Abs. 2 Data Act). Sobald die Europäische Kommission harmonisierte Normen oder gemeinsame Spezifikationen für die Interoperabilität veröffentlicht hat, stellt der Anbieter die Kompatibilität spätestens zwölf Monate nach Veröffentlichung sicher (Art. 30 Abs. 3 Data Act).
h) Angaben nach Art. 26 und Art. 28 Data Act (Verfahren für Wechsel und Übertragung, Online-Register der Datenstrukturen und Formate; Gerichtsbarkeit, der die IKT-Infrastruktur unterliegt: Bundesrepublik Deutschland; Beschreibung der technischen, organisatorischen und vertraglichen Maßnahmen gegen unzulässigen Drittstaatszugriff) veröffentlicht der Anbieter unter https://time2lock.de/impressum/; diese Website ist Bestandteil des Vertrags (Art. 28 Abs. 2 Data Act).
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit der Freischaltung (§ 3 Abs. 1). Nach Ablauf der kostenlosen Testphase läuft er bei monatlicher Zahlweise auf unbestimmte Zeit. Bei jährlicher Zahlweise hat er eine Laufzeit von zwölf Monaten und verlängert sich danach jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht gekündigt wird.
(2) Bei monatlicher Zahlweise kann der Vertrag von beiden Seiten zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats gekündigt werden. Bei jährlicher Zahlweise kann er von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit oder des jeweiligen Verlängerungsjahres gekündigt werden; eine früher erklärte Kündigung wird zu diesem Zeitpunkt wirksam. Bereits gezahlte Entgelte werden nicht erstattet, soweit nicht § 9 Abs. 3 (Anbieterwechsel) etwas anderes bestimmt.
(3) In der Testphase kann der Kunde jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen.
(4) Die Kündigung erfolgt im Kundenportal (Schaltfläche „Abonnement kündigen“) oder in Textform per E-Mail an hello@time2lock.de. Der Anbieter bestätigt den Zugang der Kündigung und das Vertragsende unverzüglich per E-Mail.
(5) Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung mit mindestens zwei Monatsentgelten in Verzug ist, wenn er schuldhaft und trotz Abmahnung gegen § 8 Abs. 5 oder 6 verstößt oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird.
§ 11 Zahlungsverzug und Sperre
(1) Schlägt ein Zahlungseinzug fehl oder ist eine Rechnung bei Fälligkeit nicht bezahlt, gerät der Kunde nach Maßgabe von § 286 BGB in Verzug; der Anbieter informiert ihn per E-Mail (Status „überfällig“) und unternimmt erneute Einzugsversuche.
(2) Ist das Entgelt 14 Tage nach Fälligkeit noch nicht bezahlt und hat der Anbieter den Kunden unter Hinweis auf die drohende Sperre mit einer Frist von mindestens sieben Tagen erfolglos gemahnt, kann der Anbieter den Zugang auf „nur lesen“ beschränken: Änderungen und neue Erfassungen sind dann blockiert, Lese- und Exportfunktionen bleiben vollständig verfügbar. Die Sperre wird nach Zahlungseingang unverzüglich aufgehoben.
(3) Die Sperre lässt die Pflicht des Kunden zur Zahlung des Entgelts für die Dauer der Sperre unberührt. Eine Löschung von Kundendaten wegen Zahlungsverzugs erfolgt nur nach wirksamer Kündigung und Ablauf der Nachlaufphase (§ 12).
(4) Verzugszinsen und der Ersatz weiterer Verzugsschäden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 288, 286 BGB).
§ 12 Folgen der Vertragsbeendigung
(1) Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht nach § 7. Für 30 Tage nach Vertragsende (Nachlaufphase) bleibt der Zugang zur Instanz des Kunden im Lesemodus geöffnet; der Kunde und seine Nutzer können Daten einsehen und über die Exportfunktionen (§ 9 Abs. 2) exportieren, aber keine Änderungen mehr vornehmen. Die Nachlaufphase ist unentgeltlich.
(2) Nach Ablauf der Nachlaufphase löscht der Anbieter die Instanz des Kunden einschließlich aller Kundendaten. In verschlüsselten Sicherungskopien können die Daten rollierend bis zu weitere 30 Tage enthalten sein; danach sind sie endgültig gelöscht. Auf Wunsch bestätigt der Anbieter die Löschung in Textform.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, alle für ihn aufbewahrungspflichtigen Unterlagen vor Ablauf der Nachlaufphase zu exportieren (§ 8 Abs. 8). Für Daten, die der Kunde nicht exportiert hat, übernimmt der Anbieter nach der Löschung keine Verantwortung.
(4) Auf Wunsch des Kunden kann die Nachlaufphase gegen Zahlung des vereinbarten Monatsentgelts (Lesemodus) um jeweils einen Monat verlängert werden, wenn der Kunde dies vor Ablauf in Textform beantragt.
§ 13 Mängelrechte (Gewährleistung)
(1) Auf die Bereitstellung der Software finden die Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB) Anwendung. Der Anbieter erhält die Software während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand und beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist. Die Mängelbeseitigung kann auch durch Bereitstellung einer neuen Version oder durch eine zumutbare Umgehungslösung erfolgen, bis ein Update vorliegt.
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Im Übrigen gilt § 14.
(3) Der Kunde hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Werktagen nach Auftreten, in Textform zu rügen; § 536c BGB bleibt unberührt.
(4) Ein Mangel liegt nicht vor bei Störungen, die auf Umständen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters beruhen, insbesondere auf ungeeigneten Endgeräten, fehlender Standort- oder Kameraberechtigung, fehlender oder gestörter Internetverbindung des Nutzers, Änderungen von Drittdiensten (§ 2 Abs. 6) oder Eingriffen des Kunden.
(5) Eine Minderung nach § 536 BGB kann der Kunde nur geltend machen, wenn er den Mangel dem Anbieter gemeldet und der Anbieter ihn nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt hat.
§ 14 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
c) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie sowie
d) nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, insbesondere die Bereitstellung der Software in dem in Anlage 1 beschriebenen Umfang, die Sicherung der Kundendaten nach Anlage 1 des Vertrags über Auftragsverarbeitung und die Wahrung der Vertraulichkeit. In diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt.
(3) Eine darüber hinausgehende Begrenzung der Haftung auf einen Höchstbetrag findet nicht statt.
(4) Bei Verlust von Kundendaten haftet der Anbieter nach Maßgabe der Absätze 1 bis 3. Da der Anbieter die Datensicherung übernimmt (Anlage 1 zum Vertrag über Auftragsverarbeitung), ist die Haftung für Datenverlust nicht davon abhängig, dass der Kunde eigene Sicherungen erstellt. Nicht ersetzt wird der Verlust solcher Daten, die auf dem Endgerät eines Nutzers erfasst, aber wegen fehlender Internetverbindung oder unterlassener Synchronisation noch nicht an den Server übertragen worden waren, es sei denn, der Verlust beruht auf einem vom Anbieter zu vertretenden Fehler der App.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Anbieters sowie für Ansprüche aus außervertraglicher Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
(6) Der Anbieter haftet nicht für die Vollständigkeit, Richtigkeit und rechtliche Verwertbarkeit der vom Kunden und seinen Nutzern erfassten Daten, insbesondere nicht dafür, dass erfasste Arbeitszeiten den tatsächlichen Arbeitszeiten entsprechen, dass Fahrtstrecken laut Routenplanung den tatsächlich gefahrenen Strecken entsprechen oder dass Standortpunkte im Einzelfall präzise sind.
(7) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz nach Abs. 2 verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; dies gilt nicht in den Fällen des Abs. 1.
§ 15 Datenschutz, Auftragsverarbeitung
(1) Soweit der Anbieter bei der Bereitstellung der Software personenbezogene Daten verarbeitet, für die der Kunde Verantwortlicher ist, geschieht dies auf Grundlage des Vertrags über Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO), der Bestandteil dieses Vertrags ist und mit der Registrierung in Textform abgeschlossen wird. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem Vertrag über Auftragsverarbeitung geht letzterer in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten vor.
(2) Die Verarbeitung der Daten des Kunden selbst (Registrierungsdaten, Ansprechpartner, Zahlungs- und Rechnungsdaten, Support-Kommunikation) erfolgt in eigener Verantwortung des Anbieters nach Maßgabe der Datenschutzerklärung unter https://time2lock.de/impressum/. Zahlungsdaten verarbeitet Stripe als eigener Verantwortlicher nach Maßgabe seiner Datenschutzhinweise.
(3) Der Anbieter verpflichtet die mit der Verarbeitung befassten Personen auf die Vertraulichkeit und setzt die in Anlage 1 zum Vertrag über Auftragsverarbeitung beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen um.
§ 16 Vertraulichkeit
(1) Beide Seiten behandeln alle im Rahmen des Vertrags erlangten Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder nach den Umständen als vertraulich erkennbar sind (insbesondere Kundendaten, Preise, Stundensätze, technische Informationen), vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Seite dies zu vertreten hat, die die empfangende Seite rechtmäßig von Dritten erhalten hat oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich angeordnet ist; im letzten Fall informiert die empfangende Seite die andere Seite vorab, soweit zulässig.
(3) Die Pflichten nach diesem Paragrafen bestehen für drei Jahre nach Vertragsende fort. Das Geschäftsgeheimnisgesetz bleibt unberührt.
§ 17 Änderungen der AGB und der Leistungen
(1) Der Anbieter kann diese AGB und die Leistungsbeschreibung mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, insbesondere wegen Änderungen der Rechtslage oder Rechtsprechung, wegen technischer Weiterentwicklungen, aus Sicherheitsgründen oder wegen Änderungen bei Drittdiensten, und die Änderung den Kunden unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen nicht unangemessen benachteiligt. Das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung darf durch Änderungen nach diesem Absatz nicht zulasten des Kunden verschoben werden; Preisänderungen richten sich ausschließlich nach § 5.
(2) Änderungen teilt der Anbieter dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden per E-Mail und im Kundenportal mit und hebt die geänderten Regelungen hervor. Der Kunde kann den Änderungen bis zum Wirksamwerden in Textform widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf und auf die Folgen seines Schweigens weist der Anbieter in der Mitteilung ausdrücklich hin. Widerspricht der Kunde, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter; der Anbieter kann den Vertrag in diesem Fall mit der Frist des § 10 Abs. 2 kündigen.
(3) Änderungen, die ausschließlich zugunsten des Kunden wirken, sowie die Aufnahme neuer, optionaler Funktionen können ohne Ankündigungsfrist erfolgen.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, der Sitz des Anbieters (Göttingen). Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Kein Widerrufsrecht. Da der Anbieter Verträge ausschließlich mit Unternehmern schließt, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB. Das freiwillige Kündigungsrecht in der Testphase (§ 10 Abs. 3) bleibt unberührt.
(4) Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit; dies ist nur deklaratorisch, da keine Verträge mit Verbrauchern geschlossen werden.
(5) Erklärungen, für die dieser Vertrag Textform vorsieht, können per E-Mail an die jeweils hinterlegte Adresse oder über das Kundenportal abgegeben werden. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse erreichbar ist und regelmäßig abgerufen wird.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden nach Vertragsschluss mit Firmenname und Logo als Referenz zu nennen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.
(7) Der Anbieter darf sich zur Erfüllung des Vertrags Dritter bedienen; für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt insoweit der Vertrag über Auftragsverarbeitung. Die Übertragung des Vertrags im Ganzen auf einen Rechtsnachfolger des Anbieters (z. B. bei Umwandlung des Einzelunternehmens in eine Gesellschaft) ist zulässig; der Anbieter informiert den Kunden mindestens sechs Wochen vorher, und der Kunde kann den Vertrag zum Übertragungszeitpunkt kündigen.
(8) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(9) Impressumspflichten des Anbieters nach § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) werden unter https://time2lock.de/impressum/ erfüllt.
Anlage 1: Leistungsbeschreibung time2lock (Stand 01.10.2026)
Bestandteile
- Android-App (Bereitstellung derzeit als APK-Download, später über Google Play; iOS-App ist geplant, aber nicht Vertragsbestandteil)
- Web-Oberfläche unter firma.time2lock.de (auch auf dem iPhone im Browser nutzbar)
- Kundenportal unter time2lock.de (Registrierung, Nutzer- und Abo-Verwaltung, Rechnungen, Kündigung)
Funktionen 1. Zeiterfassung per Knopf oder automatisch per Geofence (gespeichert wird der Standort nur bei Ankunft/Abfahrt am Projektort, Start/Stopp und beim Nachweisfoto; optionale Standortprüfung im Arbeitstag nur auf dem Gerät, ohne Speicherung; keine Bewegungsspur) 2. Fahrten (Strecke und Zeit rechnerisch über Google-Routenplanung, Fahrzeugangabe; keine GPS-Verfolgung) 3. Pausen nach § 4 ArbZG: Erfassung mit Uhrzeit, Pausenplan; fehlt beim Tagesabschluss die Mindestpause nach § 4 ArbZG, ergänzt die Software die fehlenden Minuten nach der hinterlegten Rechenregel und kennzeichnet sie als „gesetzlich ergänzt“; die Verantwortung für die Einhaltung des Arbeitszeitrechts bleibt beim Kunden (§ 2 Abs. 3); jeder Nutzer wählt seine Pausenhandhabung selbst (manuell oder automatisch nach eigenem Plan oder Firmenplan, Lücken zwischen Einträgen als Pause werten), der Inhaber kann sie je Nutzer festlegen; die gesetzliche Ergänzung bleibt immer aktiv 4. Tätigkeiten mit bis zu neun Favoriten je Firma, Suche in allen Tätigkeiten; Notizen 5. Projekte, Kunden(stammdaten), Material, Stundensätze; Projekte werden archiviert, nicht gelöscht 6. Kalkulation je Projekt (kalkulierte gegen gearbeitete Stunden, Prognose, Betrag laut Stundensatz) mit Budget-Warnung bei einstellbarer Schwelle und bei 100 %; Projekt-Zeitachse (Geplant, Begonnen, Fertig, Abgenommen, Abgerechnet) und Gesamt-Zeitachse 7. Fotos und Videos mit eingebrannter Nachweiszeile (Datum, Uhrzeit, Adresse, GPS-Koordinaten), Beschriftungen und Markierungen; Fotos standardmäßig „intern“, in Kundenberichten nur nach Freigabe 8. Digitale Unterschrift/Abnahme des Endkunden (Bild der Unterschrift) 9. Tagesrapporte und Stundenzettel als PDF 10. Versand von Berichten an Endkunden per E-Mail über das eigene Postfach der Kundenfirma (SMTP-Zugangsdaten des Kunden) 11. Rechnungsentwurf in Lexware Office über den eigenen API-Schlüssel des Kunden 12. Wochenfreigabe, Auswertungen, CSV-Export 13. Bereich „Ich“ für jeden Nutzer: „Meine Stunden“ mit Soll-Wochenarbeitszeit, Überstundensaldo und gesetzlichen Feiertagen je Bundesland (regionale Feiertage zuschaltbar), Export als PDF und CSV; Urlaubskonto, eigene Anträge und Monats-Stundennachweise 14. Abwesenheiten: Urlaub (bezahlt oder unbezahlt, auch halbe Tage), Krankmeldung mit Hochladen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (verschlüsselt gespeichert, auch nachreichbar), Arzttermin (auch stundenweise), Überstundenabbau, Sonderurlaub; Genehmigung durch zugewiesene Vorgesetzte oder Vertretung (sonst Inhaber); Teamkalender, Urlaubssperren, firmenweite Höchstzahl gleichzeitig Abwesender; Urlaubskonto mit Übertrag und Verfall zum 31.03., anteiliger Urlaub bei Ein- und Austritt nach wählbarer Berechnungsweise 15. Nachrichten zwischen Nutzern und Systemhinweise im Postfach der Software, mit Protokoll je Empfänger (gesendet, zugestellt, gelesen); Push-Benachrichtigungen nur in der Android-App über Firebase Cloud Messaging (Vertrag über Auftragsverarbeitung, Anlage 2 Nr. 4), auf dem iPhone Zugriff auf das Postfach über die Web-Oberfläche 16. Projektanweisungen mit Lesebestätigung: versioniert, mit Anhängen, auf Wunsch sofortiger Versand an die am Projekt Beteiligten, Pflicht-Anzeige „Gelesen und verstanden“ beim Zeitstart (ohne die Zeiterfassung zu blockieren); Bestätigungen werden mit Serverzeit unveränderlich gespeichert und sind als PDF und CSV exportierbar 17. Schnittstelle für KI-Assistenten (Model Context Protocol), mit der ein Inhaber einen KI-Dienst seiner Wahl mit der Instanz verbinden kann; Anmeldung über persönlichen API-Schlüssel oder OAuth, Einrichtung nur durch Inhaber, Zugriff im Umfang der Rechte des verbundenen Nutzers, jederzeit widerrufbar; der KI-Dienst selbst ist nicht Vertragsgegenstand (§ 2 Abs. 6) 18. Unveränderliches Änderungsprotokoll (Audit-Log); Zeiteinträge werden nur als gelöscht markiert (weiche Löschung), Löschungen werden lückenlos protokolliert, das Protokoll selbst kann nicht verändert werden 19. Rollen „Inhaber“ und „Mitarbeiter“ (Mitarbeitende sehen nur eigene Daten), Zuordnung von Vorgesetzten und Vertretungen 20. Individualisierung je Kundenfirma: eigenes Logo, eigene Farben, eigene Firmendaten, eigener Briefbogen (PDF) als Hintergrund der von der Software erzeugten Nachweise und Berichte
Betrieb - Server in Deutschland (Hetzner Online GmbH, Rechenzentrum Falkenstein); getrennte Datenbank und getrennter Server-Prozess je Kundenfirma - Tägliche Datenbanksicherung mit 30 Tagen Vorhaltung, zusätzliche Server-Sicherungen des Rechenzentrumsbetreibers und verschlüsselte externe Sicherung auf einem getrennten Speichersystem desselben Betreibers in Deutschland (Hetzner Storage Box, Falkenstein) - TLS-Verschlüsselung aller Verbindungen
Nicht enthalten - iOS-App (geplant) und Push-Benachrichtigungen auf dem iPhone, KI-Dienste Dritter (§ 2 Abs. 6), Offline-Betrieb über die Zwischenspeicherung auf dem Endgerät hinaus, Lohnabrechnung, Archivierung nach GoBD, Schulung, individuelle Entwicklung, Support außerhalb der Zeiten nach § 6 Abs. 5
Systemvoraussetzungen - Android 7.0 oder neuer, Standort- und Kameraberechtigung für die App-Funktionen, aktueller Browser (Chrome, Firefox, Safari, Edge in jeweils aktueller Version) für die Web-Oberfläche, Internetverbindung
Anlage 2: Informationen nach Art. 26 und 28 Data Act
- Gerichtsbarkeit der IKT-Infrastruktur: Die gesamte IKT-Infrastruktur für time2lock einschließlich aller Sicherungskopien unterliegt der Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland (Rechenzentren der Hetzner Online GmbH in Deutschland). Eine dauerhafte Speicherung von Kundendaten außerhalb der EU findet nicht statt. Zur Zustellung von Push-Benachrichtigungen an die Android-App werden Geräte-Token und Inhalt der Benachrichtigung über Firebase Cloud Messaging (Google LLC, USA) übermittelt und dort bis zur Zustellung, höchstens 24 Stunden, zwischengespeichert (siehe Vertrag über Auftragsverarbeitung, § 8 Abs. 3 und Anlage 2).
- Maßnahmen gegen staatlichen Zugriff aus Drittstaaten: Der Anbieter gibt Kundendaten an Behörden außerhalb der EU nur heraus, wenn eine nach Unionsrecht anerkannte Rechtsgrundlage besteht; er prüft jedes Ersuchen und informiert den Kunden, soweit zulässig (Art. 32 Data Act).
- Verfahren des Anbieterwechsels: siehe § 9 AGB.
- Datenformate: CSV (UTF-8, Semikolon-getrennt, Kopfzeile mit Feldnamen), PDF/A für Berichte, Originalformate für Fotos (JPEG) und Videos (MP4), Unterschriften als PNG, hochgeladene Bescheinigungen im Originalformat (PDF, JPEG, PNG). Die Feldbeschreibung ist unter https://time2lock.de/impressum/ veröffentlicht.
- Wechselentgelte: keine.
- Standarddienstentgelte: 12,00 € netto je Nutzer und Monat oder 120,00 € netto je Nutzer und Jahr, einmalig 49,00 € netto Einrichtung, auf Wunsch telefonische Einrichtung einmalig 99,00 € netto; monatliche Zahlweise monatlich kündbar, jährliche Zahlweise mit 12 Monaten Laufzeit, jeweils nach der kostenlosen Testphase von 14 Tagen. Entgelte bei vorzeitiger Beendigung: siehe § 10 Abs. 2.
